Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wies am 01.02.2021 in einer Erklärung darauf hin, dass die Nutzung und Bearbeitung von Padlets keinen ausreichenden Datenschutz gewährleistet. „Eine datenschutzrechtlich unproblematische Nutzung von Padlet kann nur dadurch erzielt werden, wenn die Nutzung ausschließlich auf schulischen Rechnern stattfindet.“
https://datenschutz.hessen.de/datenschutz/hochschulen-schulen-und-archive/kein-ausreichender-datenschutz-bei-der-nutzung-von
Wir bitten euch bei der Verwendung unserer Padlets diesen Hinweis zu beachten. Durch die Einstellung „nur lesen“ haben wir bereits versucht, das Hochladen von persönlichen Bildern etc. zu unterbinden. Darüber hinaus ist eine Installation der App nicht nötig. Ihr könnt direkt mithilfe des Links auf das Padlet zugreifen. Ähnliche Stellungnahmen zur Padlet-Nutzung wurden auch in anderen Bundesländern veröffentlicht.